Leistungen und Kosten

Im Folgenden sind alle Leistungen, die ich Ihnen zur Zeit anbieten kann, aufgeführt. Die jeweiligen Kosten bzw. Möglichkeiten der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse finden sich am Ende der Seite.
Fremdwörter oder Formulierungen, die mir erklärungsbedürftig erschienen, habe ich mit einem Link versehen, unter dem sie noch einmal ausführlicher erklärt sind.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so melden Sie sich doch einfach bei mir.

Psychotherapie
Paartherapie
Supervision
Beratung und Coaching
Kosten


Psychotherapie:

Da ich über eine Approbation im Bereich der Verhaltenstherapie verfüge, ist es mir grundsätzlich erlaubt, jeder Person, die unter einer (psychischen) „Störung mit Krankheitswert“ leidet, eine Psychotherapie anzubieten.
Da ich über einen vollen Kassensitz (bzw. Versorgungsauftrag) verfüge sehe ich mich primär in der Verantwortung Patienten zu versorgen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Von daher möchte ich Patienten die privat Versichert sind, die Therapie selber bezahlen möchten oder Beihilfe beziehen bitten, sich an Kollegen mit einer Psychotherapeutischen Privatpraxis zu wenden.  

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Paartherapie:

Viele Paare kommen einmal an einen Punkt in ihrer Beziehung, an dem sie feststellen, dass sie nicht mehr so richtig miteinander, aber auch nicht so richtig ohne einander leben können. Dieser Zustand kann sehr quälend für beide Partner sein und führt, wenn er länger andauert, oft zu einer eher als Belastung denn als Bereicherung erlebten Partnerschaft oder einer „hässlichen“ Trennung. Bei manchen Paaren findet sich auch ein Muster von sich stetig wiederholenden Trennungen und Wiederversöhnungen mit dem Partner, was auf Dauer äußerst zermürbend ist.
Um eine solche Situation dauerhaft zu klären, bietet sich eine Paartherapie an. Im Kern geht es dabei meist darum, noch einmal genau zu überprüfen, was die Partner zusammenhält und was sie entzweit. Außerdem stellt sich die Frage, ob es einen gemeinsamen kleinsten (oder auch größeren) Nenner gibt, auf den sich beide einigen können. Das Ende einer Paartherapie stellt dann meist entweder eine auf Dauer zufriedenstellendere Beziehung für beide Partner oder aber auch eine „gütliche“ Trennung dar. Das zentrale Ziel einer Paartherapie ist eine Verbesserung der Lebenszufriedenheit beider Partner. Und die ist in manchen Fällen nur noch in einer einvernehmlichen und friedlichen Trennung zu finden. Dies soll beileibe nicht bedeuten, dass in einer Paartherapie auf eine Trennung hingearbeitet wird, denn nur ein kleiner Teil der Paare entscheidet sich letztendlich für diesen Weg. Es ist mir jedoch wichtig zu verdeutlichen, dass es für mich als Therapeuten (im Gegensatz zu manchen anderen paarberatenden Einrichtungen) nicht das Ziel ist, auf Gedeih und Verderb am Weiterbestehen einer Beziehung zu arbeiten, die schlicht nicht mehr zu Zufriedenheit führen kann.
Der Kern meines Ansatzes besteht in der Aufdeckung und Klärung der Probleme in der Beziehung, dem Fördern und Verbessern der Kommunikation untereinander und dem Erwerb und Ausbau neuer Fertigkeiten im Umgang miteinander.

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Supervision:

Ich biete Supervision für Einzelpersonen und kleine Gruppen an. Hierbei handelt es sich um eine Beratung und Unterstützung bei der Klärung von Problemen und Fragen aus dem beruflichen Kontext. Meistens wird sie von Personen in Anspruch genommen, die in einem Bereich arbeiten, in dem es zu häufigen zwischenmenschlichen Kontakten kommt. In vielen Fällen überschneidet sich Supervision daher mit dem Bereich des Coaching (siehe unten).
Typische Themen in diesem Bereich wären z.B. die Frage „Wie gehe ich mit dem problematischen Kunden XY um?“ oder die Frage nach einer Lösung eines sich stetig wiederholenden Konflikts in einem gemeinsam arbeitenden Team.

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Beratung und Coaching:

Über Psychotherapie hinaus biete ich zudem Coaching und Beratung an. Diese Begriffe sind nicht klar definiert und werden in der letzten Zeit zunehmend inflationär verwendet, daher möchte ich kurz erläutern, was ich darunter verstehe:

In das Gebiet der Beratung fallen Klienten, die nicht an einer psychischen Störung leiden, sondern z.B. ein Interesse haben, ihre zwischenmenschlichen Fertigkeiten auszubauen, sich in ihrer Persönlichkeit weiter entwickeln möchten oder sich professionell mit ihrer eigenen Person und Lebensgeschichte auseinander setzen wollen. Auch eine Unterstützung bei der Findung wichtiger Lebensentscheidungen sowie die Bewältigung und Klärung wichtiger Lebensereignisse fallen in diesen Bereich.
Eine Überschneidung zum Coaching gibt es beim Thema „Work-Life-Balance“, der Suche nach einer zufriedenstellenden Balance zwischen persönlicher Entwicklung und Selbstfürsorge gegenüber beruflichen Aufwendungen und Karriere.

In das Gebiet des Coaching fallen konkret berufsbezogene Beratungen.
Neben dem Thema „Work-Life-Balance“ (siehe oben), spielen oftmals Themen, in denen es um die Auseinandersetzung mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten geht, eine zentrale Rolle. Sich besser gegen die Bedürfnisse anderer Personen abgrenzen zu können sowie eigene Bedürfnisse und Sichtweisen am Arbeitsplatz oder im Team besser zu vertreten und durchzusetzen sind Themen aus diesem Bereich. Ebenfalls fallen die Klärung der eigenen Motivation, das Verstehen der Beweggründe des Gegenübers und das Verbessern eigener kommunikativer und emotionaler Fertigkeiten in diesen Bereich. Nicht zuletzt ist das Verändern der eigenen Arbeitshaltung und Arbeitsweisen, wie z.B. problematisches Aufschiebeverhalten (Prokrastination) oder die Neigung, sich stetig selbst zu überlasten, ein zentrales Thema.
Das Gebiet des Coaching weist eine hohe Schnittmenge mit dem der Supervision (siehe oben) auf.

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Kosten:

Gesetzlich Krankenversicherte

Bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse gilt das „Sachleistungsprinzip“, d.h. die Krankenkasse rechnet mit einem „Vertragsbehandler“ (Arzt oder Psychotherapeut, der sowohl über eine Approbation verfügt als auch im Besitz einesKassensitzes ist) direkt die erbrachten Leistungen ab.
Das bedeutet, Sie bringen mir am Beginn des Quartals ihre Versichertenkarte mit und ich rechne die Kosten der Psychotherapie direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Es läuft also genau so, wie Sie es von der Behandlung bei einem beliebigen anderen Facharzt gewöhnt sind.

Privat Krankenversicherte

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei den privaten Krankenkassen keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie. Manche übernehmen den vollen Satz, manche aber auch nur einen gewissen Prozentsatz und andere wiederum beschränken die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen, die pro Jahr übernommen werden. Manche Policen schließen Psychotherapie gar gänzlich aus. Ich würde Sie daher bitten, sich im Vorfeld bei Ihrem privaten Krankenversicherer über die genauen Konditionen bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen zu erkundigen.

Beihilfeberechtigte

Falls Sie beihilfeberechtigt sind (hierzu zählen z.B. deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner), so übernimmt die Beihilfe grundsätzlich einen bestimmten Anteil an den Behandlungskosten. Der verbleibende Anteil muss dann, falls Sie keine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, von Ihnen selber getragen werden. Falls Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so würde ich Sie bitten, sich bei dieser über die genauen Konditionen bezüglich psychotherapeutischer Behandlungen zu informieren.

Selbstzahler

Die Kosten für Psychotherapie als Selbstzahler, errechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 100,55€ für eine Sitzung von 50 Minuten Dauer. Da Psychotherapie gem. § 4 Nr.14 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, zahlen Sie wirklich nur die 100,55€ und es werden NICHT noch einmal 19% Steuern aufgeschlagen, wie es bei den Honoraren anderer Professionen oft üblich ist.

Die Kosten für Paartherapie, Supervision, Beratung oder Coaching, müssen in jedem Falle selbst getragen werden. Die Kosten dafür erfragen Sie bitte in einem persönlichen Telefonat oder per Email. Sie orientieren sich jedoch für gewöhnlich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

In manchen Fällen sind die entstehenden Kosten steuerlich absetzbar, Coaching z.B. in einem gewissen Umfang als Werbungskosten. Für genauere Informationen dazu halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem für Sie zuständigen Finanzamt.


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